Baufinanzierung PrivatkreditAbbildung "Aktuelle Zinsen" aus Durchschnitt uns zur Verfügung stehenden Bankinstitute, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
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    Non-Recourse-Finanzierung


    Projektfinanzierung



    Unter dem Begriff Non-Recourse-Finanzierung, genannt auch Projektfinanzierung, wird die struktuierte Finanzierung einer wirtschaftlich und zumeist rechtlich abgrenzbaren,sich selbst refinanzierenden Wirtschaftseinheit von begrenzter Lebensdauer verstanden. Die Projektfinanzierung bildet damit den Gegenentwurf zum klassischen Unternehmenskredit(Corporate-credit-rating-based-financing).


    Die Finanzierungsmittel werden demnach weder in der klassischen Form der auf die Bonität des Bestellers gerichteten Auftragsfinanzierungnoch in Form einer projektbezogenen und direkt auf die Bonität der beteiligten Sponsoren / Investoren abzielenden Finanzierung aufgebracht, sondern in Abhängigkeit von dererwarteten Projektwirtschaftlichkeit sui generis bereitgestellt.


    Typischerweise besitzt eine Projektfinanzierung die nachfolgend erläuterten Merkmale:


    • Cash-flow-orientierte Kreditvergabe (Cash-flow-related-lending)
    • Explizite Risikoteilung (Risk-sharing)
    • Bilanzexterne Finanzierung (Off-balance-sheet-financing)


    Beispiel:


    Bei einer Non-Recourse-Finanzierung dient das Objekt und die daraus resultierenden Mieteinnahme als Sicherheit für die finanzierende Bank. Die Darlehensraten werden somit durch die Mieteinnahmen finanziert. Bei einer Non-Recourse-Finanzierung wird in der Regel eine neue Firma (AG, GmbH, GmbH&Co KG) gegründet die dann bankseitig als Darlehensnehmer auftritt.


    Welche Voraussetzungen gibt es ?


    Darlehenssumme


    • eine Prüfung der Non-Recourse-Finanzierung gibt es erst ab eine Darlehenssumme von EUR 1.000.000,00 = Nettodarlehensbetrag


    Beleihungsgrenze


    • es ist maximal ein Darlehen bis 60 % des notariellen Kaufpreises der Immobilie möglich.


    Eigenkapital


    • es muss ein Eigenkapital in Höhe des restlichen notariellen Kaufpreises von mindestens 40 % sowie Eigenkapital für die Nebenkosten vorliegen


    Objektarten


    • Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäuser, Wohnkomplexe
    • Bürokomplexe
    • Supermarkt
    • Seniorenpflegeheime, Pflegeheime, Altenheime
    • Hotels
    • Logistikkomplexe


    Mieter


    • der Mieter, Ankermieter, ist hier ein sehr wichtiger Prüfpunkt. Bei Supermärkten als Beispiel ist es sehr wichtig, wie lange der Mietvetrag noch gilt
    • je länger der Mietvertrag noch gültig ist, desto "mehr” kann man auch die anteilige Miete daraus berücksichtigen.


    Zinsfestschreibung


    • die Zinsfestschreibung wird je nach Sachlage individuell festgelegt
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